Lerninstitut Eggelsmann
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Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten der Lerntherapie über das zuständige Jugendamt erstattet werden.

 

Das Lerninstitut-Eggelsmann ist Leistungsanbieter des Jugendamtes der Stadt Köln gem. § 77 SGB VIII über ambulante Eingliederungshilfe nach § 35 SGB VIII und kann darüber abrechnen.

 

Bei der Lernförderung (Bildung und Teilhabe) durch die Stadt Köln entstehen den Eltern keinerlei Kosten, wir rechnen direkt mit der Stadt Köln ab.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lerninstitut Eggelsmann | Wir helfen Ihrem Kind